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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.08.2015

§1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hostel/Hotelzimmern und einzelnen Hostelbetten seitens des Three Little Pigs Hostel (nachfolgend kurz „Hostel“) zur Beherbergung, sowie für alle im Verhältnis zu Vertragspartnern erbrachten oder von diesen zu erbringenden Leistungen.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei der mietweisen Überlassung von Hostelzimmern an Kunden, die durch Dritte buchen ließen. Der Dritte steht hierfür wie für eine eigene Verpflichtung ein,sofern er gegenüber dem Hostel eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.

3. Die Unter- oder Weitervermietung oder sonstige Überlassung der vermieteten Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels.

4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder des sonstigen Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

§2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Vertragspartners durch das Hostel oder durch die Unterzeichnung des Check-in Formulars seitens des Vertragspartners zustande. Dem Hostel steht es frei, die Zimmerbuchung per e-mail zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hostel einerseits und der Kunde oder dersonstige Vertragspartner andererseits. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem Hostel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelaufnahmevertrag und aller sonstigen Verpflichtungen aus Vereinbarungen mit dem Hostel, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Das Hostel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung des Hostels auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden und sonstiger Vertragspartner 6 Monate.

5. Diese Haftungsbeschränkung und die sechsmonatige Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hostels auch bei Verletzung von Verpflichtungen

6. Auch Hostelaufnahmeverträge für minderjährige Gäste (mindestens 16 Jahre alt!) müssen durch eine voll geschäftsfähige Person abgeschlossen werden.
Dem Hostel muss mitgeteilt werden, dass es sich um minderjährige oder nicht voll geschäftsfähige Personen handelt.
Der Aufenthalt muss komplett im Voraus bezahlt werden. Das Hostel stellt bei Vertragsannahme eine Vorauszahlungsrechnung aus, die per Banküberweisung bis 5 Arbeitstage vor Anreise beglichen wird.

§3 Zimmerbereitstellung, An- und Abreise

1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich und dieZimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hostel in der Woche spätestens bis um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hostel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Dem Kunden steht es frei, dem Hostel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlicher niedrigerer Schaden entstanden ist.

4. Für eine verbindliche Buchung muss eine gültige Kreditkartennummer mit Ablaufdatum eines vom Hostel akzeptierten Kreditkartenunternehmens bzw. Bankverbindung angegeben werden oder eine Vorauszahlung getätigt sein.

5. Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Bei Reservierungen über 500,00 Euro behält sich das Hostel vor, eine Vorauszahlung oder eine Kreditkartengarantie zu verlangen.

6. Minderjährige dürfen nicht in Gemeinschaftszimmern übernachten, sondern nur in Privatzimmern. Ferner müssen sie eine schriftliche Erlaubnis des Erziehungsberechtigten inklusive einer Kopie des Personalausweises der jeweiligen Person vorlegen, spätestens bei Anreise („Reisevollmacht“ verfügbar als PDF im Downloadbereich der Website).

7. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.

8. Bei einer Übernachtung im Schlafsaal behält sich das Hostel vor, in Ausnahmefällen einen Zimmerwechsel während des Aufenthaltes vorzunehmen.
Sofern ein Gast seinen Aufenthalt verlängert und dadurch in ein anderes Zimmer umziehen muss, wird die einmalige Gebühr für Bettwäsche erneut fällig.

§4 Leistungen, Preise, Bezahlung, Aufrechnung

1. Das Hostel ist verpflichtet, die vom Vertragspartner gebuchte Anzahl von Betten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Zimmer - bzw. Bettenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostels zu bezahlen.
Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels an Dritte sowie im Falle, dass der Vertragspartner die Betten oder die sonstige Leistung durch Dritte bestellen ließ.
Alle Leistungen des Hostels sind bei Anreise in bar zu bezahlen.

3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hostel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

4. Die Preise können vom Hostel ferner geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmerkategorie, der Anzahl der gebuchten Betten, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger Leistungen wünscht und das Hostel dem zustimmt.

5. Das Hostel ist bei Vorliegen wichtiger Gründe berechtigt, den Gast in einem anderen Ho(s)tel oder Gästehaus mit vergleichbaren Standard und Service zum vertraglich vereinbarten Preis unterzubringen.
Die Stornierungsfrist für den Gast (bis 18.00 Uhr des Vortages kostenfrei für Individualgäste) bleibt hiervon unberührt.

6. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Die Stadt Berlin hat zum 1. Januar 2014 die City Tax, eine Übernachtungssteuer für Privatreisende, eingeführt. Das Gesetz wurde im Dezember 2013 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Die Entscheidung, eine City Tax in Berlin einzuführen, ist eine politische Entscheidung. Die City Tax gilt für alle privat veranlassten Übernachtungen.
Beruflich und geschäftlich veranlasste Übernachtungen sowie Gruppen- und Klassenfahrten mit Bildungshintergrund, für die von der entsprechenden Einrichtung eine formelle Bestätigung ausgesprochen wurde, sind von der City Tax ausgenommen. (PDF verfügbar auf der Hostel-Website im Bereich „Download“)
Die City Tax von 5% wird auf den reinen Übernachtungs(netto)preis erhoben. Nebenleistungen wie Frühstück oder andere Verpflegungsleistungen sind steuerfrei.

7. Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Das Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hostel der eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung bzw. Zahlungserinnerung kann das Hostel eine Gebühr von 10,00 Euro berechnen.

8. Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern.

9. Bei Schlüsselverlust trägt der Kunde die Kosten der Wiederbeschaffung in Höhe von 2,00 Euro.

§5 Rücktritt des Vertragspartners (Abbestellung, Stornierung)

1. Sofern zwischen dem Hostel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hostels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hostel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hostels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

2. Ein Rücktritt des Vertragspartners (gültig für Individualreisende bis max. 10 Personen) von dem mit dem Hostel geschlossenen Vertrag ist bis 18 Uhr des Vortages der Anreise kostenfrei möglich (vgl. allerdings Absatz 3).
Eine spätere Stornierung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hostels.
Erfolgt diese nicht, berechnet das Hostel eine Rücktrittspauschale von 100% des vertraglich vereinbarten Logispreises der ersten Übernachtung.
Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hostels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

3. Für Gruppen ab 11 Personen gelten folgende Stornoregelungen:
Gruppen melden dem Hostel spätestens 1 Woche vor Anreise die endgültige Anzahl der Gäste.
Bis zu 10% der ursprünglich gemeldeten Gäste können bis zu einer Woche vor Anreise kostenfrei abgemeldet werden.

Darüber hinaus werden folgende Stornogebühren einbehalten bzw. erhoben:
- bei Stornierung weniger als 8 Wochen vor Anreise: 30% des Aufenthaltspreises,
- bei Stornierung weniger als 4 Wochen vor Anreise: 50% des Aufenthaltspreises,
- bei weniger als 2 Wochen vor Anreise: 75% des Aufenthaltspreises,
- bei weniger als 7 Tage vor Anreise: 100% des Übernachtungspreises.

Reist der Gast gar nicht an oder verringert die Personenzahl erst bei Anreise, ist das Hostel berechtigt, die komplette vertraglich vereinbarte Summe zu berechnen.

4. Der Kunde hat den Nachweis zu erbringen, die Buchung rechtzeitig und mit Einwilligung des Hostels storniert zu haben.

5. Dem Hostel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist verpflichtet, den gemäß den Stornobedingungen vertraglich vereinbarten Preis für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hostel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

6. Reklamationen sind vom Gast unverzüglich gegenüber dem Hostel anzusprechen. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung und Minderung verwirkt.

§6 Rücktritt des Hostels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Vertragspartners innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hostel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage des Hostels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Anzahlung- oder Vorauszahlung nicht oder nicht fristgerecht geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
a. falls höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b. falls Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Vertragspartners oder des Zwecks, gebucht werden,
c. falls das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist,
d. falls ein Verstoß gegen § I Absatz 2 vorliegt.
Das Hostel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.

§7 Haftung des Hostels

1. Das Hostel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hostels zurückzuführen sind.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Das Hostel haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hostel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hostel dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 702 BGB.
Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 800,00 Euro gegen Quittung, entsprechend den gesetzlichen Bedingungen für eingebrachte Sachen, im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hostel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hostel Anzeige macht.

4. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz auf einem Hostelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hostel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hostels.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hostel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

5. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
Das Hostel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr.

§ 8 Hausordnung

1. Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Hostel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Leistungen werden Stornogebühren entsprechend der Stornoregelungen fällig.

2. Mit Rücksicht auf die Anwohner gilt ab 22:00 Uhr ein Aufenthaltsverbot auf den angrenzenden Höfen, ebenso gilt ab 22.00 Uhr auf allen Zimmern und Fluren die Nachtruhe.
Wir bitten, Musik oder Radio nur mit Kopfhörern zu hören, ebenso Videos auf mobilen Geräten.
Fenstergespräche sind nicht erwünscht, um eine unnötige Belästigung der Anwohner und Gäste zu vermeiden.
Nichtbeachtung der Nachtruhe kann zum sofortigen Hausverweis führen.

3. Das Rauchen in den Zimmern und jegliches Hantieren mit Feuer sind im gesamten Haus verboten.
Bei Zuwiderhandlung ist eine Extrareinigungsgebühr vor Abreise zu entrichten.
Wer durch Zigarettenrauch oder sonstigen Umgang mit Feuer oder Rauch die Brandmeldeanlage fahrlässig auslöst, hat die Folgekosten des automatischen Feuerwehreinsatzes in voller Höhe zu tragen.
Die Hausleitung behält sich vor, Gäste des Hauses zu verweisen, welche gegen diese Regelungen verstoßen und damit die Sicherheit der anderen Gäste gefährden.

4. Der Gast hat die Einrichtung des Hostels sowie der Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden.
Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Hostel berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen.

5. Ausgeliehene Handtücher sind bei Abreise bitte direkt an der Rezeption zurückzugeben.
Für Gruppen ab 12 Personen gilt: Am Tag der Abreise sind die Zimmer besenrein zu verlassen. Müllsäcke und Besen sind an der Rezeption erhältlich.

6. Bei Fahrstuhlproblemen muss mittels Notrufknopf das Hauspersonal informiert/zu Hilfe gerufen werden.
Beschädigungen und eventuelle Technikereinsätze als Folge von eigenmächtigen Eingriffen müssen vor Abreise bezahlt werden.

7. Am Anreisetag stehen die Zimmer ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Abreise muss bis 11.00 Uhr erfolgen.
Gepäck kann für die Zwischenlagerung kostenfrei im Gepäckraum an der Rezeption abgestellt werden.
Trotz Videoüberwachung wird keine Haftung übernommen, deshalb sollten Wertsachen bitte aus den Gepäckstücken entnommen und in einer Safebox eingeschlossen werden. Schlüssel sind an der Rezeption gegen Pfand erhältlich.

Wir machen darauf aufmerksam, dass wir für Gepäck- und Wertgegenstände keine Haftung übernehmen. Bitte achten Sie darauf, beim Verlassen des Zimmers die Tür korrekt zu schließen.
In Mehrbettzimmern sollte bitte nur die Anzahl der bezahlten Betten genutzt werden, da wir sonst extra Reinigungsgebühren erheben.

Schließfächer stehen im Zimmer kostenlos zur Verfügung. Vorhängeschlösser werden gegen Pfand an der Rezeption ausgeliehen. Wertsachen können auch direkt an der Rezeption in einer Safebox (gegen Pfand) eingeschlossen werden.

8. Das Mitbringen alkoholischer Getränke jeglicher Art ist untersagt!
Das Personal ist befugt, Zimmer zu betreten, sofern die Nachtruhe gestört und/oder Alkohol konsumiert wird.

9. Das Mitbringen illegaler Rauschmittel sowie Waffen ist strengstens verboten und führt zum sofortigen Hausverweis.
In jedem Fall werden die zuständigen Behörden benachrichtigt.

10. Aus Sicherheits- und hygienischen Gründen ist es nicht gestattet, Lebensmittel auf den Zimmern aufzubewahren. Gern kann die Gemeinschaftsküche benutzt werden.

11. Verlorene Schlüsselkarten werden mit 2,00 Euro, verlorene Schlüssel von Safeboxen und Schrankschlössern mit 5,00 Euro in Rechnung gestellt und sind unverzüglich zu bezahlen.

12. Das Übernachten hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme müssen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.

3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostels, hier Berlin.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels.

5. Es gilt deutsches Recht.